Teilnahmebedingungen Bergluft-Aktion
1. Veranstalter
Die vorliegende Kampagne wird lanciert durch den Verein Graubünden Ferien (GRF), Alexanderstrasse 24, 7001 Chur sowie von ÖKK Kranken- und Unfallversicherungen AG, Bahnhofstrasse 13, Postfach, 7302 Landquart.
Fragen zur Kampagne können per E-Mail gerichtet werden an: bergluft@graubuenden.ch
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass ein Aufenthalt von mindestens drei Nächten in einer Partnerdestination (Bergün Filisur Tourismus, Bregaglia Engadin Turismo, Engadin Scuol Zernez Val Müstair, Surselva Tourismus, Valposchiavo Turismo, Viamala Tourismus, Visit Vals AG) bzw. in einem teilnehmenden Hotel gebucht wurde. Der Aufenthalt muss zwischen dem 01.03.2025 bis 31.10.2025 erfolgen.
Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeitende der Veranstaltenden, deren im selben Haushalt lebende Angehörige sowie alle Personen, die an der Durchführung der Kampagne beteiligt sind.
Mit der Teilnahme werden keine vertraglichen oder sonstigen Verpflichtungen gegenüber Graubünden Ferien und ÖKK Kranken- und Unfallversicherungen AG eingegangen.
3. Teilnahme
Pro Person kann einmalig von der Bergluft-Kampagne profitiert werden. Eine Mehrfachteilnahme ist untersagt. Der Gast, welcher die Buchung getätigt hat, kann den Betrag für alle Mitreisenden derselben Buchung (mind. 18 Jahre alt) zurückfordern. Die Eingabe falscher Daten ist unzulässig.
Der maximale Betrag für die Bezuschussung der letzten Übernachtung inkl. Frühstück beläuft sich auf CHF 160 pro Person. Sofern der Wert der letzten Übernachtung den festgelegten Maximalbetrag nicht erreicht, wird der effektive Wert vergütet. Das Angebot ist kontingentiert und gilt, solange Vorrat.
Der Gast hat die Verantwortung, die Buchung frühzeitig und in jedem Fall vor dem Aufenthalt auf der Kampagnen-Landingpage zu registrieren. Zudem obliegt ihm die Verantwortung, sich die Hotel-Rechnung nach dem Aufenthalt beim Check-out durch das Hotel bestätigen zu lassen und innert 10 Tagen nach Abreise via Rückerstattungs-Webformular auf der Kampagnen-Landingpage einzureichen. Bei Nichteinhalten dieser Pflichten oder aber bei unvollständigen oder fehlerhaften Einsendungen behalten sich die Veranstaltenden vor, den Gast vom Angebot auszuschliessen bzw. den Anspruch verfallen zu lassen.
Mit dem Ausfüllen der Web-Formulare (Buchungsregistrierung & Rückerstattung) nehmen die Teilnehmenden an der Kampagne teil und bestätigen, dass sie mit den vorliegenden Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Rückerstattung zur Kenntnis genommen haben und einverstanden sind. Durch das Ausfüllen der Web-Formulare wird keine Rückerstattung garantiert.
Durch das Ausfüllen der Web-Formulare wird keine Rückerstattung garantiert.
4. Teilnahmedaten
Mit der Teilnahme und Einsendung von Text-, Video- und Bildmaterialien geben die Teilnehmenden den Veranstaltenden ausdrücklich das nicht-exklusive, weltweite, übertragbare, unbegrenzte, unwiderrufliche, unterlizenzierbare und gebührenfreie Recht zur Nutzung und Verwertung (einschliesslich Veröffentlichung und Anpassung). Ort der Veröffentlichung können die eigenen Webseiten und Social Media-Kanäle der Veranstaltenden sowie die Kampagnen-Landingpage sein.
Welche Daten im Rahmen der Kampagne erhoben und wozu sie genutzt werden, ist den Datenschutzbestimmungen zu entnehmen.
5. Einsendeschluss
Teilnahmen, die nach Einsendeschluss eingehen, nehmen nicht mehr an der Kampagne teil.
6. Gewinnausschüttung
Die Gäste, welche jegliche Teilnahmebedingungen erfüllen, erhalten die Rückerstattung von maximal CHF 160 pro Person für die letzte Nacht direkt auf ihr Konto überwiesen.
Zudem wird zwei Wochen nach dem Aufenthalt in Graubünden ein Give Away per Post verschickt. Die Zustellung erfolgt an die vom Gast angegebene Adresse.
Eine Umwandlung der Rückerstattung in eine Barauszahlung ist nicht möglich. Für die Zahlung eventuell anfallender Steuern sind die Gewinnenden verantwortlich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Kampagne wird keine Korrespondenz geführt.
7. Verfall
Der Anspruch auf Rückerstattung verfällt, wenn einerseits das Kontingent ausgeschöpft ist, die Kampagne modifiziert bzw. beendet wurde oder aber wenn der Gast die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt. Sobald der Gast die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, wird eine Rückerstattung verweigert.
8. Vorzeitiger Abbruch
Die Veranstaltenden behalten sich das jederzeitige Recht vor, die Kampagne ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen von Gründen, die einen ordnungsgemässen Ablauf der Kampagne stören oder verhindern würden.
9. Rechtsweg und Haftung der Veranstaltenden
Über die Kampagne wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf Übermittlung, (Bar-)Auszahlung oder Umtausch der Rückvergütung besteht nicht.
Ferner wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen nicht übermittelt werden können. Auch haften die Veranstaltenden nicht bei Diebstahl oder Zerstörung der Daten. Dasselbe gilt bei der unberechtigten Veränderung bzw. Manipulation der Daten durch Teilnehmende oder Dritte.
10. Keine Haftung für Webseiten von Dritten
Die Veranstaltenden weisen ausdrücklich darauf hin, dass er durch die Ausbringung von Links die Inhalte der verlinkten Seite in keiner Form verantwortet und lehnt jede Haftung ab.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anspruchsbedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
12. Disclaimer Social-Media-Plattformen
Die Kampagne steht in keiner Verbindung zu Meta (Facebook, Instagram etc.) und anderen Sozialen Netzwerken und wird weder durch sie gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für keine der im Rahmen dieser Kampagne veröffentlichten Inhalte ist Meta (Facebook, Instagram etc.) verantwortlich. Sämtliche Fragen oder Beschwerden zur Kampagne sind nicht an Meta (Facebook, Instagram etc.), sondern an die Veranstaltenden zu richten (E-Mail: bergluft@graubuenden.ch).
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand gilt Chur/Graubünden (Schweiz).